diff --git a/texed/geschaeftsordnung_vfg.pdf b/texed/geschaeftsordnung_vfg.pdf new file mode 100644 index 0000000..07d42e2 Binary files /dev/null and b/texed/geschaeftsordnung_vfg.pdf differ diff --git a/texed/geschaeftsordnung_vfg.tex b/texed/geschaeftsordnung_vfg.tex new file mode 100644 index 0000000..6a2ddba --- /dev/null +++ b/texed/geschaeftsordnung_vfg.tex @@ -0,0 +1,66 @@ +\documentclass{sasbase} + +\usepackage{lipsum} +\usepackage{enumitem} +\usepackage{graphicx} +\usepackage[ngerman]{babel} + +\begin{document} + +\title{Gesch\"{a}ftsordnung der Gerichte} +\place{Ludwigsburg} +\datum{13. März 2018} +\edition{1} + +\setcounter{secnumdepth}{5} + +\mytitle + +% OPTIONAL +%\squarestyle +% OR +\parensstyle + +\section{Gesch\"{a}ftsordnung der Gerichte} +\segmentoflaw{Pr\"{a}ambel} +Wenn im Folgenden die weibliche Form verwendet wurde, so ist die m\"{a}nnliche Form nat\"{u}rlich mit inbegriffen. Diese Vereinfachung dient allein der besseren Lesbarkeit. + +\segmentoflaw{Gesch\"{a}ftsordnung} + +\begin{article}[Beschlussfähigkeit] + \item Das Gericht ist beschlussfähig, wenn im Falle des Verfassungsgerichts mindestens zwei, + im Falle des Zivil- und Strafgerichts mindestens 3 Richterinnen anwesend sind und + ordnungsgemäß eingeladen wurde. + \item Zu Beginn der Verhandlung wird die Beschlussfähigkeit des Gerichts durch die Vorsitzende + des Gerichts festgestellt. +\end{article} + +\begin{article}[Vorsitz] + \item Die Richterinnen wählen zu Beginn ihrer Amtszeit eine Vorsitzende. + \item Aufgaben der Vorsitzenden sind + \begin{enumerate} + \item Leitung der Verhandlungen + \item Einladung der Richterinnen und Verhandlungsteilnehmerinnen + \item Koordination der Terminfindung + \item Festlegung der Verhandlungsgegenstände + \end{enumerate} + \item Gegen Vorschlag einer neuen Vorsitzenden kann dieses Amt jeder Zeit neu gewählt werden. +\end{article} + +\begin{article}[Einladung] + \item Zu einer Verhandlung muss den Verhandlungsgegenständen entsprechend früh eingeladen + werden. + \item Dabei soll besondere Sorgfalt bei der Einladung nicht-ständiger Verhandlungsteilnehmerinnen angewendet werden. + \item Einladung erfolgt über zeitgemäße Kommunikationswege. + \item Die Vorsitzende ist für die ordnungsgemäße Einladung verantwortlich. +\end{article} + +\begin{article}[Verhandlung] + \item Die Verhandlung findet öffentlich statt. + \item Zu Zwecken der Urteilsberatung können alle nicht-ständigen Verhandlungsteilnehmerinnen + temporär von der Verhandlung ausgeschlossen werden. + \item Zur Aufrechterhaltung der Verhandlungsordnung kann die Vorsitzende Anwesende der + Verhandlung verweisen. + \item Ein Protokoll mit Urteilen und Begründungen wird angefertigt und veröffentlicht. +\end{article} +\end{document}