diff --git a/texed/gesetze/wirtschaft_verordnung.pdf b/texed/gesetze/wirtschaft_verordnung.pdf new file mode 100644 index 0000000..1355846 Binary files /dev/null and b/texed/gesetze/wirtschaft_verordnung.pdf differ diff --git a/texed/gesetze/wirtschaft_verordnung.tex b/texed/gesetze/wirtschaft_verordnung.tex new file mode 100644 index 0000000..86ef61c --- /dev/null +++ b/texed/gesetze/wirtschaft_verordnung.tex @@ -0,0 +1,81 @@ +\documentclass{sasbase} + +\usepackage{lipsum} +\usepackage{enumitem} +\usepackage{graphicx} + +\begin{document} + +\title{Verordnung zur Wirtschaftsordnung} +\place{Ludwigsburg} +\datum{18. Juni 2018} +\edition{1} + +\setcounter{secnumdepth}{5} + +\mytitle + +% OPTIONAL +%\squarestyle +% OR +\parensstyle + +\section{Rahmenverordnungen} + +\begin{lawparagraph}[Schichten] + \item Täglich sind zwei Arbeitsschichten mit jeweils drei Stunden festgelegt. + \item Arbeitnehmerinnen arbeiten täglich entweder in der ersten Schicht oder in der + zweiten Schicht. + \item Von Abs. 2 ausgenommen sind Wahlbeamtinnen, Funktionärinnen und Betriebsleiterinnen. +\end{lawparagraph} + +\begin{lawparagraph}[Rahmenfinanzierung] + \item Für die Finanzierung der Betriebe wird eine Gebühr von 10€ erhoben. + \item Davon werden 4€ einbehalten und 6€ in G-Mark an die Bürgerinnen ausgezahlt. + \item Am Ende des Projekts erhalten alle Bürgerinnen maximal wieder 10€. +\end{lawparagraph} + +\section{Betriebe} + +\begin{lawparagraph}[Betriebskredite] + \item Betriebe müssen vor Beginn der Zeit einen Wirtschaftsplan vorlegen, der die genauen + Einnahmen und Ausgaben vorrausplant. + \item Nach Ermessen des Wirtschaftsministeriums werden den Betrieben unter Berücksichtigung + des vorgelegten Wirtschaftsplans Kredite gewährleistet, die zum Ende der Zeit zurückgezahlt + werden. +\end{lawparagraph} + +\begin{lawparagraph}[Rücktausch von G-Mark in Euro] + \item Der Rücktausch von G-Mark in Euro ist nicht möglich. + \item Von Abs. 1 ist die Finanzierung neuer Importe der Betriebe ausgenommen. +\end{lawparagraph} + +\begin{lawparagraph}[Umsatzsteuer] + \item Auf Umsätze wird eine Umsatzsteuer von 25\% an den Staat abgeführt. + \item Von Abs. 1 ist der Zwischenhandel ausgenommen. + \item Für die korrekte Abführung der Steuer ist die Betriebsleitung zuständig. + \item Zuwiderhandlungen gegen Abs. 1 und 3 regelt das Strafgesetzbuch. +\end{lawparagraph} + +\begin{lawparagraph}[Währung] + \item Die Staatswährung heißt G-Mark. + \item Es besteht eine feste Kopplung der G-Mark an die Währung des Nachbarlands, Euro, von 10:1. +\end{lawparagraph} + +\begin{lawparagraph}[Mindestlohn] + \item Jede Bürgerin muss mit mindestens 15 G-Mark pro Stunde entlohnt werden. + \item Für die Einhaltung des Mindestlohns ist die Betriebsleitung zuständig. + \item Zuwiderhandlungen gegen Abs. 1 und 2 regelt das Strafgesetzbuch. +\end{lawparagraph} + +\begin{lawparagraph}[Zoll und Visa] + \item Ausländer müssen ein Visum beantragen. + \item Dieses kostet für Erwachsene 10€, wobei 8€ gegen G-Mark getauscht und 2€ als Gebühr + einbehalten werden. + \item Kinder unter 14 Jahren zahlen 6€, wobei 5€ gegen G-Mark getauscht und 1€ als Gebühr + einbehalten werden. + \item Familien müssen nur die ersten zwei Kinder bezahlen. + \item Für die korrekte Abführung der Visagebühren sind die Zollbeamtinnen verantwortlich. +\end{lawparagraph} + +\end{document}