Procházet zdrojové kódy

regelung für wahl von mehrfachbesetzten ämtern

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@@ -57,6 +58,8 @@ Wenn im Folgenden die weibliche Form verwendet wurde, so ist die m\"{a}nnliche F
\item Eine Abwesende kann gewählt werden, wenn dem Parlamentspr\"{a}sidium vor der Wahl eine schriftliche Erklärung vorliegt, dass der Abwesende bzw. die Abwesende bereit ist, zu kandidieren und im Fall der Wahl diese anzunehmen. \item Eine Abwesende kann gewählt werden, wenn dem Parlamentspr\"{a}sidium vor der Wahl eine schriftliche Erklärung vorliegt, dass der Abwesende bzw. die Abwesende bereit ist, zu kandidieren und im Fall der Wahl diese anzunehmen.
\item Wahlen erfolgen schriftlich und geheim, wenn das Parlament nicht einstimmig die offene Wahl beschließt. \item Wahlen erfolgen schriftlich und geheim, wenn das Parlament nicht einstimmig die offene Wahl beschließt.
\item Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Kommt eine absolute Mehrheit nicht zustande, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem nur noch die beiden Kandidatinnen zur Wahl stehen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. \item Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Kommt eine absolute Mehrheit nicht zustande, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem nur noch die beiden Kandidatinnen zur Wahl stehen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
\item Bei mehrfacher Besetzung eines Amts stimmt jede Abgeordnete für die der Besetzungszahl des Amts
entsprechende Anzahl an Kandidaten. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine Stichwahl.
\end{article} \end{article}
\begin{article}[Parlamentspräsidentin] \begin{article}[Parlamentspräsidentin]
\item Die Parlamentspräsidentin hält das Hausrecht für die Räumlichkeiten des Parlaments \item Die Parlamentspräsidentin hält das Hausrecht für die Räumlichkeiten des Parlaments


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