From 955e1e9fd0fed9fbeabac4070e0fe5a29fb7a40a Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Pentabyteman Date: Fri, 17 Nov 2017 16:50:24 +0100 Subject: [PATCH] updated Wahlrecht --- texed/verfassung.tex | 3 ++- 1 file changed, 2 insertions(+), 1 deletion(-) diff --git a/texed/verfassung.tex b/texed/verfassung.tex index 2e47624..ada89b2 100644 --- a/texed/verfassung.tex +++ b/texed/verfassung.tex @@ -139,11 +139,12 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul \item Alle Staatsbürgerinnen sind wahlberechtigt. \item Absatz 1 kann durch Artikel 35 der Verfassung für Einzelfälle außer Kraft gesetzt werden. \item Wahlberechtigte wählen Parteien, keine Einzelpersonen. - \item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten. + \item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten. Dabei muss mindestens ein Parteimitglied aus den Klassenstufen 5-7, ein weiteres Parteimitglied aus den Klassenstufen 8-9 und ein drittes Parteimitglied aus den Klasseunstufen 10-12 kommen. Des Weiteren herrscht das Ausschlie{\ss}lichkeitsprinzip. Jede Sch\"{u}lerin kann nur in einer Partei Mitglied sein. \item Die Anzahl der Parlaments-Abgeordneten (31, davon 1 Parlamentspräsidentin) wird nun verhältnismäßig unter den gewählten Parteien verteilt, die mindestens 5\% der abgegebenen Stimmen erreicht haben. \item Parteien haben vor der Wahl Listen offenzulegen, aus denen sich erschließt, welche Abgeordnete in welcher Reihenfolge in das Parlament einziehen. \end{article} + \begin{article}[Präsidentin] \item Das repräsentative Staatsoberhaupt Goethopias ist die Präsidentin. \item Die Präsidentin übernimmt keine Verantwortung für das Handeln der Regierung.