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\title{Informationsblatt der APB}
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\place{Ludwigsburg}
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\datum{13. November 2017}
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\datum{17. November 2017}
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\edition{1}
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\setcounter{secnumdepth}{5}
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%\squarestyle
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% OR
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\parensstyle
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\section{Ank\"{u}ndigungen}
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\subsection*{Wichtige Termine}
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\begin{enumerate}
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\item[01.12.2017] \textbf{Er\"{o}ffnung der Parteienanmeldungen}\\Ab nun k\"{o}nnen Parteien gegr\"{u}ndet werden und Zulassung zur Wahl beantragt werden.
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\item[22.12.2017] \textbf{Deadline:} Parteien m\"{u}ssen Vorraussetzungen erf\"{u}llt und sich zur Wahl angemeldet haben.
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\item[22.12.2017] \textbf{Deadline:} Anmeldungen von Pr\"{a}sidentschaftskandidatinnen m\"{u}ssen abgegeben worden sein.
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\item[08.01.2018] \textbf{Beginn des Wahlkampfes.}
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\item[01.02.2018] \textbf{Wahltag}
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\end{enumerate}
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\section{Politische Bildung}
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Das Bundesgesetzblatt beinhaltet auch immer FAQs zu neuen Gesetzen und der Funktionsweise der staatlichen Organe.
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Das Informationsblatt beinhaltet auch immer FAQs zu neuen Gesetzen und der Funktionsweise der staatlichen Organe.
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Fragen k\"{o}nnen gerne jederzeit an den Ausschuss f\"{u}r politische Bildung gesendet werden, diese werden so fr\"{u}h als m\"{o}gliche bearbeitet und in der n\"{a}chsten Ausgabe beantwortet.
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\topic{Verfassung}
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@@ -48,10 +56,10 @@ Es ist nun am Parlament, eine Parlamentspr\"{a}sidentin zu bestimmen und eine me
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\topic{Wahl}
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\begin{question}{Wann wird die Wahl stattfinden?}
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Das Datum f\"{u}r die Wahl ist noch nicht festgelegt, voraussichtlich zwischen Weihnachtsferien und Osterferien. Sie werden auf jeden Fall dar\"{u}ber informiert, wenn der Wahltermin beschlossen wurde.
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Die Wahl wird am 01. Februar 2017 stattfinden. Über das genaue Format wird hier noch informiert werden.
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\end{question}
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\begin{question}{Wie gr\"{u}nde ich eine Partei?}
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Damit eine Partei bei der Wahl zugelassen werden kann, muss sie mindestens \"{u}ber 10 Parteimitglieder und 20 Unterschriften verf\"{u}gen (siehe Artikel \ref{Wahlrecht}). Dies soll verhindern, dass es zu einer Flut von Parteigr\"{u}ndungen kommt. Wir empfehlen folgende Schritte, um erfolgreich bei der Wahl zugelassen zu werden:
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Damit eine Partei bei der Wahl zugelassen werden kann, muss sie mindestens \"{u}ber 10 Parteimitglieder und 20 Unterschriften verf\"{u}gen (siehe Artikel 19 der Verfassung). Dies soll verhindern, dass es zu einer Flut von Parteigr\"{u}ndungen kommt. Wir empfehlen folgende Schritte, um erfolgreich bei der Wahl zugelassen zu werden:
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\begin{enumerate}
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\item \textbf{Festlegen der Parteigrunds\"{a}tze:}\\ Dieser Schritt ist notwendig, damit andere B\"{u}rgerinnen sich dazu entschlie{\ss}en k\"{o}nnen, der Partei beizutreten. Hier geht es nicht um ein konktretes Parteiprogramm, sondern um das Abstecken der Prinzipien, denen sich die Partei verordnet f\"{u}hlt.
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\item \textbf{Parteimitglieder anwerben:}\\ Es ist wichtig, dass gerade junge Parteien schnell wachsen und sich Mitstreiter finden, die gemeinsam die Partei vorantreiben. Erst wenn man die gesetzliche Mindestgr\"{o}{\ss}e erreicht hat, empfiehlt es sich, sich detailliert mit Inhalten auseinanderzusetzen.
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@@ -63,7 +71,7 @@ Es ist nun am Parlament, eine Parlamentspr\"{a}sidentin zu bestimmen und eine me
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\end{question}
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\begin{question}{Wie wird man Pr\"{a}sidentin?}
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Um Pr\"{a}sidentin zu werden, muss man Unterschriften von 10 B\"{u}rgern vorweisen und am 01.06.2018 mindestens 12 Jahre alt sein (siehe Artikel \ref{Präsidentin}). Wenn beide Bedingungen erf\"{u}llt sind, reicht es, sich mit Nachweis beim Ausschuss f\"{u}r politische Bildung offiziell zu bewerben. Danach empfiehlt es sich, weiterhin Wahlwerbung zu betreiben.
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Um Pr\"{a}sidentin zu werden, muss man Unterschriften von 10 B\"{u}rgern vorweisen und am 01.06.2018 mindestens 12 Jahre alt sein (siehe Artikel 20 der Verfassung). Wenn beide Bedingungen erf\"{u}llt sind, reicht es, sich mit Nachweis beim Ausschuss f\"{u}r politische Bildung offiziell zu bewerben. Danach empfiehlt es sich, weiterhin Wahlwerbung zu betreiben.
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\end{question}
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\section{Impressum}
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\begin{document}
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\title{Verfassung der Republik Goethopia}
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\title{Verfassung Goethopias}
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\place{Ludwigsburg}
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\datum{13. November 2017}
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\datum{17. November 2017}
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\edition{1}
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\setcounter{secnumdepth}{5}
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@@ -20,7 +20,8 @@
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% OR
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\parensstyle
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\section{Die Verfassung}
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\section{Verfassung von Goethopia}
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\segmentoflaw{Präambel}
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Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schule-als-Staat Komitee verabschiedet und tritt hiermit in Kraft. Vorgesehen sind weitere Anpassungen der Verfassung durch ein sich in Zukunft konstituierendes Parlament, die auch \"{u}ber diesen Weg ver\"{o}ffentlicht werden.\\
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@@ -139,7 +140,7 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul
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\item Alle Staatsbürgerinnen sind wahlberechtigt.
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\item Absatz 1 kann durch Artikel 35 der Verfassung für Einzelfälle außer Kraft gesetzt werden.
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\item Wahlberechtigte wählen Parteien, keine Einzelpersonen.
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\item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten.
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\item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten. Es gilt das Ausschlie{\ss}lichkeitsprinzip, das hei{\ss}t eine B\"{u}rgerin darf nur Mitglied bei einer Partei sein. Von den 10 ben\"{o}tigten Parteimitgliedern muss mindestens ein Mitglied aus den Klassenstufen 5-7, ein weiteres Mitglied aus den Klassenstufen 8-9 und ein drittes Mitglied aus den Klassenstufen 10-12 kommen.
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\item Die Anzahl der Parlaments-Abgeordneten (31, davon 1 Parlamentspräsidentin) wird nun verhältnismäßig unter den gewählten Parteien verteilt, die mindestens 5\% der abgegebenen Stimmen erreicht haben.
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\item Parteien haben vor der Wahl Listen offenzulegen, aus denen sich erschließt, welche Abgeordnete in welcher Reihenfolge in das Parlament einziehen.
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\end{article}
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@@ -254,7 +255,13 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul
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\item Im Extremfall kann dem Einzelnen das Stimmrecht entzogen werden, wenn er nachweislich den Staat als solchen stürzen will.
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\item Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit , das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Verfassungsgericht ausgesprochen.
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\end{article}
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\newpage
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\section{Impressum}
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Agentur f\"{u}r politische Bildung, stellvertretend Christian Merten und Nils Hebach.
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\begin{minipage}[t]{0.15\textwidth}
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\includegraphics[width=\textwidth]{apb_icon.png}
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\end{minipage}
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\begin{minipage}[t]{0.15\textwidth}
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||||
stellvertretend Christian Merten und Nils Hebach.
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\end{minipage}
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\end{document}
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Reference in New Issue
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