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sanktionen bei abwesenheit im parlament

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@@ -100,6 +100,15 @@ Wenn im Folgenden die weibliche Form verwendet wurde, so ist die m\"{a}nnliche F
\item Die Einladung muss mindestens ein Tag vor der Sitzung unter Nennung des genauen
Tagungszeitpunkts und unter Verweis auf die Tagesordnung erfolgen.
\end{article}

\begin{article}[Abwesenheit]
\item Falls eine Abgeordnete in einer Parlamentssitzung abwesend ist, wird ihr Einkommen um
einen Tageslohn gekürzt.
\item Eine Ausnahme von Abs. 1 tritt bei rechtzeitiger schriftlicher Entschuldigung bei der
Parlamentspräsidentin ein.
\item Es obliegt der Parlamentspräsidentin die Entschuldigungen auf Sinnhaftigkeit zu prüfen.
\end{article}

\begin{article}[Protokoll]
\item Über jede Parlamentssitzung ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von der Parlamentspräsidentin zu unterzeichnen.
\item Dieses Protokoll wird ver\"{o}ffentlicht.


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