sanktionen bei abwesenheit im parlament
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\item Die Einladung muss mindestens ein Tag vor der Sitzung unter Nennung des genauen
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Tagungszeitpunkts und unter Verweis auf die Tagesordnung erfolgen.
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\end{article}
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\begin{article}[Abwesenheit]
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\item Falls eine Abgeordnete in einer Parlamentssitzung abwesend ist, wird ihr Einkommen um
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einen Tageslohn gekürzt.
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\item Eine Ausnahme von Abs. 1 tritt bei rechtzeitiger schriftlicher Entschuldigung bei der
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Parlamentspräsidentin ein.
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\item Es obliegt der Parlamentspräsidentin die Entschuldigungen auf Sinnhaftigkeit zu prüfen.
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\end{article}
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\begin{article}[Protokoll]
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\item Über jede Parlamentssitzung ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von der Parlamentspräsidentin zu unterzeichnen.
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\item Dieses Protokoll wird ver\"{o}ffentlicht.
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