rügen bei fehlverhalten eingefügt
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@@ -74,6 +74,9 @@ Wenn im Folgenden die weibliche Form verwendet wurde, so ist die m\"{a}nnliche F
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\item Kontrolle der Einhaltung der Geschäftsordnung
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\item Schließung der Sitzung
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\end{enumerate}
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\item Bei Verstoß gegen die Geschäftsordnung oder bei Störung des Sitzungsablaufs kann die
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Parlamentspräsidentin Rügen gegen einzelne Abgeordnete ausprechen. Bei der zweite Rüge
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in einer Sitzung muss die Abgeordnete den Saal verlassen, darf aber weiterhin abstimmen.
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\item Bis zur Wahl der Parlamentspräsidentin oder im Falle ihrer Abwesenheit wird diese durch
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die Präsidentin vertreten.
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\end{article}
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