aufgaben des parlaments an artikel 28 angepasst
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@@ -167,9 +167,9 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul
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\begin{article}[Aufgaben des Parlamentes]
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\item Das Parlament erlässt allgemein gültige Gesetze.
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\item Die Regierung wird vom Parlament kontrolliert.
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\item Das Parlament bildet Ausschüsse zur Untersuchung von Sachthemen. Näheres regelt die Geschaftsordnung.
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\item Das Parlament bildet Ausschüsse zur Untersuchung von Sachthemen. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
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\item Der Staatshaushalt wird vom Parlament beschlossen.
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\item Die Kanzlerin, Richterinnen und die Polizeivorsteherin werden durch das Parlament gewählt.
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\item Die Kanzlerin, Staatsanwältin, Polizeivorsteherin und die Richterinnen werden durch das Parlament gewählt.
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\end{article}
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\begin{article}[Abgeordnete]
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