From c76324513244890ffbced2c2fd37c58741916612 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: erichhasl Date: Sun, 19 Nov 2017 01:00:20 +0100 Subject: [PATCH] fix startpage --- .../startpage/templates/startpage/index.html | 380 +++++++++--------- 1 file changed, 190 insertions(+), 190 deletions(-) diff --git a/web_dev/sas_web/startpage/templates/startpage/index.html b/web_dev/sas_web/startpage/templates/startpage/index.html index 20ff4d4..b00d027 100644 --- a/web_dev/sas_web/startpage/templates/startpage/index.html +++ b/web_dev/sas_web/startpage/templates/startpage/index.html @@ -1,200 +1,200 @@ {% extends "public/default.html" %} {% load static %} {% block content %} - + - - + + - - -
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Termine

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    -
  • 01.12.2017: Eröffnung der Parteianmeldungen
  • -
  • 22.12.2017: Deadline für Parteianmeldungen
  • -
  • 22.12.2017: Deadline für Präsidentschaftsbewerbungen
  • -
  • 06.01.2018: Eröffnung des Wahlkampfes
  • -
  • 01.02.2019: Wahl
  • -
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Verfassung

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Wie ist Goethopia aufgebaut?

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- Wie in jeder Demokratie ist das Grundgerüst Goethopias - das Volk. Anders als in manchen Ländern ist in Goethopia - absolut jeder wahlberechtigt, es gibt keine Altersgrenze. - Die Bürger wählen in einer demokratischen Wahl Parteien, - welche deren Interessen im Parlament vertreten. Welches - Parteimitglied dann wirklich in das Parlament einzieht, - ergibt sich über die Sitzeverteilung. Hier ein Beispiel zur - Sitzverteilung im Parlament nach der Wahl: -

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Termine

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  • 01.12.2017: Eröffnung der Parteianmeldungen
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  • 22.12.2017: Deadline für Parteianmeldungen
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  • 22.12.2017: Deadline für Präsidentschaftsbewerbungen
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  • 06.01.2018: Eröffnung des Wahlkampfes
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  • 01.02.2019: Wahl
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Verfassung

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Wie ist Goethopia aufgebaut?

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+ Wie in jeder Demokratie ist das Grundgerüst Goethopias + das Volk. Anders als in manchen Ländern ist in Goethopia + absolut jeder wahlberechtigt, es gibt keine Altersgrenze. + Die Bürger wählen in einer demokratischen Wahl Parteien, + welche deren Interessen im Parlament vertreten. Welches + Parteimitglied dann wirklich in das Parlament einzieht, + ergibt sich über die Sitzeverteilung. Hier ein Beispiel zur + Sitzverteilung im Parlament nach der Wahl: +

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Wahlergebnis -
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- Hieraus ergibt sich nun folgende Sitzverteilung: -
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+ Hieraus ergibt sich nun folgende Sitzverteilung: +
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Sitverteilung -
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- Es ist nun am Parlament, eine Parlamentspräsidentin zu - bestimmen und eine mehrheitsfähige Regierungskoalition zu - bilden. In diesem Fall sind Sitze benötigt, denkbar wären - also folgende Koalitionen:
- - Betelgeuse 5, Jaglan Beta (20 Sitze)
- - Betelgeuse 5, Frogstar (18 Sitze)
- - Jaglan Beta, Frogstar (16 Sitze)
- Das Parlament wählt nun eine Kanzlerin, welche wiederum - ihr Kabinett, bestehend aus den Ministerien, ernennt. Zu - den weiteren Aufgaben des Parlamentes gehört die Gesetzeserlassung - und Wahl der Richter. -

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+ Es ist nun am Parlament, eine Parlamentspräsidentin zu + bestimmen und eine mehrheitsfähige Regierungskoalition zu + bilden. In diesem Fall sind Sitze benötigt, denkbar wären + also folgende Koalitionen:
+ - Betelgeuse 5, Jaglan Beta (20 Sitze)
+ - Betelgeuse 5, Frogstar (18 Sitze)
+ - Jaglan Beta, Frogstar (16 Sitze)
+ Das Parlament wählt nun eine Kanzlerin, welche wiederum + ihr Kabinett, bestehend aus den Ministerien, ernennt. Zu + den weiteren Aufgaben des Parlamentes gehört die Gesetzeserlassung + und Wahl der Richter. +

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Modell der Verfassung -
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Wahl

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Wann wird die Wahl stattfinden?

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- Die Wahl wird am 01. Februar 2018 stattfinden. Über das genaue Format wird hier noch informiert werden. -

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Wie gründe ich eine Partei?

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- Damit eine Partei bei der Wahl zugelassen werden kann, - muss sie mindestens über 10 Parteimitglieder und 20 Unterschriften - verfügen (für weitere Details siehe Artikel 19 der Verfassung). Dies - soll verhindern, dass es zu einer Flut von Parteigründungen - kommt. Wir empfehlen folgende Schritte, um erfolgreich bei - der Wahl zugelassen zu werden: -

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    -
  • - Festlegen der Parteigrundsätze:
    - Dieser Schritt ist notwendig, damit andere Bürgerinnen - sich dazu entschließen können, der Partei beizutreten. - Hier geht es nicht um ein konktretes Parteiprogramm, - sondern um das Abstecken der Prinzipien, denen sich - die Partei verordnet fühlt. -
  • -
  • -
    Parteimitglieder anwerben:

    - Es ist wichtig, dass gerade junge Parteien schnell wachsen - und sich Mitstreiter finden, die gemeinsam die Partei - vorantreiben. Erst wenn man die gesetzliche Mindestgröße - erreicht hat, empfiehlt es sich, sich detailliert mit - Inhalten auseinanderzusetzen. -
  • -

  • Parteiprogramm erstellen:
    - Hierfür ist es sinnvoll, wichtige Kernpunkte aufzuteilen, - sodass jedes Mitglied sich einen kleinen Teil des - Parteiprogramms überlegt. Danach sollte das - Parteiprogramm beschlossen werden. -
  • -

  • Kandidatenliste festlegen:
    - Die Kandidatenliste bestimmt, wer ins Parlament - einzieht. Erhält eine Partei 10 Sitze, so erhalten die - ersten 10 Plätze auf der Parteiliste einen Sitz im Parlament.
    -
  • -

  • Partei zur Wahl anmelden:
    - Dafür genügt es, Parteiname, Liste und Unterschriften/ - Mitglieder einfach an den Ausschuss für politische - Bildung weiterzureichen. -
  • -

  • Wahlwerbung machen:
    - Dies ist der letzte Schritt. Nun gilt es, sich als Partei - den Bürgerinnen überzeugend zu präsentieren! -
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    Wahl

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    Wann wird die Wahl stattfinden?

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    + Die Wahl wird am 01. Februar 2018 stattfinden. Über das genaue Format wird hier noch informiert werden. +

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    Wie gründe ich eine Partei?

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    + Damit eine Partei bei der Wahl zugelassen werden kann, + muss sie mindestens über 10 Parteimitglieder und 20 Unterschriften + verfügen (für weitere Details siehe Artikel 19 der Verfassung). Dies + soll verhindern, dass es zu einer Flut von Parteigründungen + kommt. Wir empfehlen folgende Schritte, um erfolgreich bei + der Wahl zugelassen zu werden: +

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    • + Festlegen der Parteigrundsätze:
      + Dieser Schritt ist notwendig, damit andere Bürgerinnen + sich dazu entschließen können, der Partei beizutreten. + Hier geht es nicht um ein konktretes Parteiprogramm, + sondern um das Abstecken der Prinzipien, denen sich + die Partei verordnet fühlt. +
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      Parteimitglieder anwerben:

      + Es ist wichtig, dass gerade junge Parteien schnell wachsen + und sich Mitstreiter finden, die gemeinsam die Partei + vorantreiben. Erst wenn man die gesetzliche Mindestgröße + erreicht hat, empfiehlt es sich, sich detailliert mit + Inhalten auseinanderzusetzen. +
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    • Parteiprogramm erstellen:
      + Hierfür ist es sinnvoll, wichtige Kernpunkte aufzuteilen, + sodass jedes Mitglied sich einen kleinen Teil des + Parteiprogramms überlegt. Danach sollte das + Parteiprogramm beschlossen werden. +
    • +

    • Kandidatenliste festlegen:
      + Die Kandidatenliste bestimmt, wer ins Parlament + einzieht. Erhält eine Partei 10 Sitze, so erhalten die + ersten 10 Plätze auf der Parteiliste einen Sitz im Parlament.
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    • Partei zur Wahl anmelden:
      + Dafür genügt es, Parteiname, Liste und Unterschriften/ + Mitglieder einfach an den Ausschuss für politische + Bildung weiterzureichen. +
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    • Wahlwerbung machen:
      + Dies ist der letzte Schritt. Nun gilt es, sich als Partei + den Bürgerinnen überzeugend zu präsentieren! +
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    Wie wird man Präsidentin?

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    + Um Präsidentin zu werden, muss man Unterschriften + von 10 Bürgern vorweisen und am 01.06.2018 (siehe Artikel 19 der Verfassung). Wenn + beide Bedingungen erfüllt sind, reicht es, sich mit Nachweis + beim Ausschuss für politische Bildung offiziell zu bewerben. + Danach empfiehlt es sich, weiterhin Wahlwerbung + zu betreiben. +

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    Judikative

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    Was sind die Aufgaben des Verfassungsgerichts?

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    + Das Verfassungsgericht kontrolliert, ob die vom Parlament + erlassenen Gesetze verfassungskonform sind. Falls dem + so nicht ist, muss das Verfassungsgericht die Erlassung der + Gesetze mit einem Beschluss verhindern. Deshalb wird das + Verfassungsgericht auch mit Wahl des Parlamentes zusammengestellt. + Darüber hinaus verhandelt das Verfassungsgericht + auch zivilrechtliche Klagen, die vom Straf- und Zivilgericht + in Revision gegangen sind. Verfassungsrichterinnen + brauchen also nicht nur ein gutes Verständnis der Verfassung, + sondern auch des Strafrechts. +

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    Was sind die Aufgaben des Zivil- und Strafgerichts?

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    + Das Zivil und Strafgericht urteilt über alle privatrechtlichen + Streitfälle, die in Goethopia anfallen. Hierbei ist + es wichtig, dass die Richterinnen gute Kenntnisse der Gesetzeslage + haben und daran denken, Urteile immer zu veröffentlichen. + Das Gericht besteht aus 3 hauptberuflichen Richterinnen + und zwei Schöffinnen. +

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    Wie werde ich Schöffin?

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    + Schöffinen sind jeweils nur einen Tag im Amt. Dadurch + wird allen Staatsbürgerinnen die Möglichkeit geboten, einmal + Luft zu schnuppern wie das Rechtssystem funktioniert. + Damit sich Arbeitgeber auf die fehlende Arbeitskraft einstellen + können ist es wichtig, dass sich Schöffinen frühzeitig + beim Parlament bewerben. Am 01.03.2018 zieht das Parlament + zufällig 10 Schöffinen für Schule als Staat. +

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    Wie werde ich Richterin?

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    + Das Parlament wählt die Richterinnen selber. Als Richterin + muss man keine besonderen Qualifikation mitbringen, + sondern sich direkt bei der Parlamentspräsidentin bewerben + und das Parlament von der eigenen Tauglichkeit überzeugen. +

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    Posten in den Ministerien

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    Wie erhalte ich den Beamtenstatus?

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    + Alle Ministerien (Wirtschatfs-, Innen-, Außen-, Kulturund + Arbeitsministerium) haben Anrecht auf 4 hauptberufliche + Beamtenstellen. Sobald sich nach der Wahl eine + Regierung gebildet hat, ist jede Ministerin für ihr Ministerium + zuständig und kann die Stellen besetzen. Am Besten + geht man auf die Minister direkt zu, wenn man sich auf eine + Stelle bewerben will. +

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Inhalt

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