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  1. \documentclass{sasbase}
  2. \usepackage{lipsum}
  3. \usepackage{enumitem}
  4. \usepackage{graphicx}
  5. \usepackage[ngerman]{babel}
  6. \begin{document}
  7. \title{Gesch\"{a}ftsordnung der Gerichte}
  8. \place{Ludwigsburg}
  9. \datum{13. März 2018}
  10. \edition{1}
  11. \setcounter{secnumdepth}{5}
  12. \mytitle
  13. % OPTIONAL
  14. %\squarestyle
  15. % OR
  16. \parensstyle
  17. \section{Gesch\"{a}ftsordnung der Gerichte}
  18. \segmentoflaw{Pr\"{a}ambel}
  19. Wenn im Folgenden die weibliche Form verwendet wurde, so ist die m\"{a}nnliche Form nat\"{u}rlich mit inbegriffen. Diese Vereinfachung dient allein der besseren Lesbarkeit.
  20. \segmentoflaw{Gesch\"{a}ftsordnung}
  21. \begin{article}[Beschlussfähigkeit]
  22. \item Das Gericht ist beschlussfähig, wenn im Falle des Verfassungsgerichts mindestens zwei,
  23. im Falle des Zivil- und Strafgerichts mindestens 3 Richterinnen anwesend sind und
  24. ordnungsgemäß eingeladen wurde.
  25. \item Zu Beginn der Verhandlung wird die Beschlussfähigkeit des Gerichts durch die Vorsitzende
  26. des Gerichts festgestellt.
  27. \end{article}
  28. \begin{article}[Vorsitz]
  29. \item Die Richterinnen wählen zu Beginn ihrer Amtszeit eine Vorsitzende.
  30. \item Aufgaben der Vorsitzenden sind
  31. \begin{enumerate}
  32. \item Leitung der Verhandlungen
  33. \item Einladung der Richterinnen und Verhandlungsteilnehmerinnen
  34. \item Koordination der Terminfindung
  35. \item Festlegung der Verhandlungsgegenstände
  36. \end{enumerate}
  37. \item Gegen Vorschlag einer neuen Vorsitzenden kann dieses Amt jeder Zeit neu gewählt werden.
  38. \end{article}
  39. \begin{article}[Einladung]
  40. \item Zu einer Verhandlung muss den Verhandlungsgegenständen entsprechend früh eingeladen
  41. werden.
  42. \item Dabei soll besondere Sorgfalt bei der Einladung nicht-ständiger Verhandlungsteilnehmerinnen angewendet werden.
  43. \item Einladung erfolgt über zeitgemäße Kommunikationswege.
  44. \item Die Vorsitzende ist für die ordnungsgemäße Einladung verantwortlich.
  45. \end{article}
  46. \begin{article}[Verhandlung]
  47. \item Die Verhandlung findet öffentlich statt.
  48. \item Zu Zwecken der Urteilsberatung können alle nicht-ständigen Verhandlungsteilnehmerinnen
  49. temporär von der Verhandlung ausgeschlossen werden.
  50. \item Zur Aufrechterhaltung der Verhandlungsordnung kann die Vorsitzende Anwesende der
  51. Verhandlung verweisen.
  52. \item Ein Protokoll mit Urteilen und Begründungen wird angefertigt und veröffentlicht.
  53. \end{article}
  54. \end{document}