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108 řádky
7.5KB

  1. \documentclass{sasbase}
  2. \usepackage{lipsum}
  3. \usepackage{enumitem}
  4. \usepackage{graphicx}
  5. \begin{document}
  6. \title{Informationsblatt der APB}
  7. \place{Ludwigsburg}
  8. \datum{17. November 2017}
  9. \edition{1}
  10. \setcounter{secnumdepth}{5}
  11. \mytitle
  12. % OPTIONAL
  13. %\squarestyle
  14. % OR
  15. \parensstyle
  16. \section{Ank\"{u}ndigungen}
  17. \subsection*{Wichtige Termine}
  18. \begin{enumerate}
  19. \item[01.12.2017] \textbf{Er\"{o}ffnung der Parteienanmeldungen}\\Ab nun k\"{o}nnen Parteien gegr\"{u}ndet werden und Zulassung zur Wahl beantragt werden.
  20. \item[22.12.2017] \textbf{Deadline:} Parteien m\"{u}ssen Vorraussetzungen erf\"{u}llt und sich zur Wahl angemeldet haben.
  21. \item[22.12.2017] \textbf{Deadline:} Anmeldungen von Pr\"{a}sidentschaftskandidatinnen m\"{u}ssen abgegeben worden sein.
  22. \item[08.01.2018] \textbf{Beginn des Wahlkampfes.}
  23. \item[01.02.2018] \textbf{Wahltag}
  24. \end{enumerate}
  25. \section{Politische Bildung}
  26. Das Informationsblatt beinhaltet auch immer FAQs zu neuen Gesetzen und der Funktionsweise der staatlichen Organe.
  27. Fragen k\"{o}nnen gerne jederzeit an den Ausschuss f\"{u}r politische Bildung gesendet werden, diese werden so fr\"{u}h als m\"{o}gliche bearbeitet und in der n\"{a}chsten Ausgabe beantwortet.
  28. \topic{Verfassung}
  29. \begin{question}{Wie ist Goethopia aufgebaut?}
  30. Wie in jeder Demokratie ist das Grundger\"{u}st Goethopias das Volk. Anders als in manchen L\"{a}ndern ist in Goethopia absolut jeder wahlberechtigt, es gibt keine Altersgrenze. Die B\"{u}rger w\"{a}hlen in einer demokratischen Wahl Parteien, welche deren Interessen im Parlament vertreten. Welches Parteimitglied dann wirklich in das Parlament einzieht, ergibt sich \"{u}ber die Sitzeverteilung. Hier ein Beispiel zur Sitzverteilung im Parlament nach der Wahl:
  31. \begin{center}
  32. \includegraphics[width=8cm]{Tabelle_Beispiel_Sitzverteilung.png}
  33. \end{center}
  34. Hieraus ergibt sich nun folgende Sitzverteilung:
  35. \begin{center}
  36. \includegraphics[width=8cm]{Parlament.png}
  37. \end{center}
  38. Es ist nun am Parlament, eine Parlamentspr\"{a}sidentin zu bestimmen und eine mehrheitsf\"{a}hige Regierungskoalition zu bilden. In diesem Fall sind 16 Sitze ben\"{o}tigt, denkbar w\"{a}ren also folgende Koalitionen:
  39. \begin{enumerate}[label=-]
  40. \item \textbf{Betelgeuse 5}, Jaglan Beta (20 Sitze)
  41. \item \textbf{Betelgeuse 5}, Frogstar (18 Sitze)
  42. \item \textbf{Jaglan Beta}, Frogstar (16 Sitze)
  43. \end{enumerate}
  44. Das Parlament w\"{a}hlt nun eine Kanzlerin, welche wiederum ihr Kabinett, bestehend aus den Ministerien, ernennt. Zu den weiteren Aufgaben des Parlamentes geh\"{o}rt die Gesetzeserlassung und Wahl der Richter.
  45. \begin{center}
  46. \includegraphics[width=8cm]{Verfassung.png}
  47. \end{center}
  48. \end{question}
  49. \topic{Wahl}
  50. \begin{question}{Wann wird die Wahl stattfinden?}
  51. Die Wahl wird am 01. Februar 2017 stattfinden. Über das genaue Format wird hier noch informiert werden.
  52. \end{question}
  53. \begin{question}{Wie gr\"{u}nde ich eine Partei?}
  54. Damit eine Partei bei der Wahl zugelassen werden kann, muss sie mindestens \"{u}ber 10 Parteimitglieder und 20 Unterschriften verf\"{u}gen (siehe Artikel 19 der Verfassung). Dies soll verhindern, dass es zu einer Flut von Parteigr\"{u}ndungen kommt. Wir empfehlen folgende Schritte, um erfolgreich bei der Wahl zugelassen zu werden:
  55. \begin{enumerate}
  56. \item \textbf{Festlegen der Parteigrunds\"{a}tze:}\\ Dieser Schritt ist notwendig, damit andere B\"{u}rgerinnen sich dazu entschlie{\ss}en k\"{o}nnen, der Partei beizutreten. Hier geht es nicht um ein konktretes Parteiprogramm, sondern um das Abstecken der Prinzipien, denen sich die Partei verordnet f\"{u}hlt.
  57. \item \textbf{Parteimitglieder anwerben:}\\ Es ist wichtig, dass gerade junge Parteien schnell wachsen und sich Mitstreiter finden, die gemeinsam die Partei vorantreiben. Erst wenn man die gesetzliche Mindestgr\"{o}{\ss}e erreicht hat, empfiehlt es sich, sich detailliert mit Inhalten auseinanderzusetzen.
  58. \item \textbf{Parteiprogramm erstellen:}\\ Hierf\"{u}r ist es sinnvoll, wichtige Kernpunkte aufzuteilen, sodass jedes Mitglied sich einen kleinen Teil des Parteiprogramms \"{u}berlegt. Danach sollte das Parteiprogramm beschlossen werden.
  59. \item \textbf{Kandidatenliste festlegen:}\\ Die Kandidatenliste bestimmt, wer ins Parlament einzieht. Erh\"{a}lt eine Partei 10 Sitze, so erhalten die ersten 10 Pl\"{a}tze auf der Parteiliste einen Sitz im Parlament.
  60. \item \textbf{Partei zur Wahl anmelden:}\\ Daf\"{u}r gen\"{u}gt es, Parteiname, Liste und Unterschriften/Mitglieder einfach an den Ausschuss f\"{u}r politische Bildung weiterzureichen.
  61. \item \textbf{Wahlwerbung machen:}\\ Dies ist der letzte Schritt. Nun gilt es, sich als Partei den B\"{u}rgerinnen \"{u}berzeugend zu pr\"{a}sentieren!
  62. \end{enumerate}
  63. \end{question}
  64. \begin{question}{Wie wird man Pr\"{a}sidentin?}
  65. Um Pr\"{a}sidentin zu werden, muss man Unterschriften von 10 B\"{u}rgern vorweisen und am 01.06.2018 mindestens 12 Jahre alt sein (siehe Artikel 20 der Verfassung). Wenn beide Bedingungen erf\"{u}llt sind, reicht es, sich mit Nachweis beim Ausschuss f\"{u}r politische Bildung offiziell zu bewerben. Danach empfiehlt es sich, weiterhin Wahlwerbung zu betreiben.
  66. \end{question}
  67. \topic{Judikative}
  68. \begin{question}{Was sind die Aufgaben des Verfassungsgericht?}
  69. Das Verfassungsgericht kontrolliert, ob die vom Parlament erlassenen Gesetze verfassungskonform sind. Falls dem so nicht ist, muss das Verfassungsgericht die Erlassung der Gesetze mit einem Beschluss verhindern. Deshalb wird das Verfassungsgericht auch mit Wahl des Parlamentes zusammengestellt. Dar\"{u}ber hinaus verhandelt das Verfassungsgericht auch zivilrechtliche Klagen, die vom Straf- und Zivilgericht in Revision gegangen sind. Verfassungsrichterinnen brauchen also nicht nur ein gutes Verst\"{a}ndnis der Verfassung, sondern auch des Strafrechts.
  70. \end{question}
  71. \begin{question}{Was sind die Aufgaben des Zivil- und Strafgerichts?}
  72. Das Zivil und Strafgericht urteilt \"{u}ber alle privatrechtlichen Streitf\"{a}lle, die in Goethopia anfallen. Hierbei ist es wichtig, dass die Richterinnen gute Kenntnisse der Gesetzeslage haben und daran denken, Urteile immer zu ver\"{o}ffentlichen. Das Gericht besteht aus 3 hauptberuflichen Richterinnen und zwei Sch\"{o}ffinnen.
  73. \end{question}
  74. \begin{question}{Wie werde ich Sch\"{o}ffin?}
  75. Sch\"{o}ffinen sind jeweils nur einen Tag im Amt. Dadurch wird allen Staatsb\"{u}rgerinnen die M\"{o}glichkeit geboten, einmal Luft zu schnuppern wie das Rechtssystem funktioniert. Damit sich Arbeitgeber auf die fehlende Arbeitskraft einstellen k\"{o}nnen ist es wichtig, dass sich Sch\"{o}ffinen fr\"{u}hzeitig beim Parlament bewerben. Am 01.03. zieht das Parlament zuf\"{a}llig 10 Sch\"{o}ffinen f\"{u}r Schule als Staat.
  76. \end{question}
  77. \begin{question}{Wie werde ich Richterin?}
  78. Das Parlament w\"{a}hlt die Richterinnen selber. Als Richterin muss man keine besonderen Qualifikation mitbringen, sondern sich direkt bei der Parlamentspr\"{a}sidentin bewerben und das Parlament von der eigenen Tauglichkeit \"{u}berzeugen.
  79. \end{question}
  80. \topic{Posten in den Ministerien}
  81. \begin{question}{Wie erhalte ich den Beamtenstatus?}
  82. Alle Ministerien (Wirtschatfs-, Innen-, Au{\ss}en-, Kultur- und Arbeitsministerium) haben Anrecht auf 3 hauptberuchliche Beamtenstellen. Sobald sich nach der Wahl eine Regierung gebildet hat, ist jede Ministerin f\"{u}r ihr Ministerium zust\"{a}ndig und kann die Stellen besetzen. Am Besten geht man auf die Minister direkt zu, wenn man sich auf eine Stelle bewerben will.
  83. \end{question}
  84. \section{Impressum}
  85. \begin{minipage}{0.4\linewidth}
  86. \includegraphics[width=\textwidth]{apb_icon.png}
  87. \end{minipage}
  88. \begin{minipage}{0.5\linewidth}
  89. {\raggedright stellvertretend Christian Merten und Nils Hebach.}
  90. \end{minipage}
  91. \end{document}