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- \documentclass{sasbase}
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- \usepackage{lipsum}
- \usepackage{enumitem}
- \usepackage{graphicx}
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- \begin{document}
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- \title{Verordnung zur Nachhaltigkeit}
- \place{Ludwigsburg}
- \datum{18. Juni 2018}
- \edition{1}
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- \setcounter{secnumdepth}{5}
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- \mytitle
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- % OPTIONAL
- %\squarestyle
- % OR
- \parensstyle
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- \section{Müllregelung}
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- \begin{lawparagraph}[Müllkontrolldienst]
- \item Der Wirtschaftskontrolldienst ist für die Kontrolle der korrekten Mülltrennung
- nach dem im umliegenden Nachbarland geregelten Müllsystem und die Kontrolle einer
- angemessenen Müllmenge verantwortlich.
- \item Das Innenministerium ist verantwortlich für die Koordinierung des Müllkontrolldiensts.
- \end{lawparagraph}
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- \begin{lawparagraph}[Müllsteuer]
- \item Auf übermäßige Mengen Müll wird keine Steuer erhoben.
- \item Das Innenministerium meldet übermäßige Müllmengen an das Parlament und prüft die
- Einführung einer Müllsteuer regelmäßig.
- \end{lawparagraph}
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- \section{Plastikflaschen}
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- \begin{lawparagraph}[Glasflaschenpflicht]
- \item Betriebe dürfen Getränke nur in Glasflaschen verkaufen.
- \item Von §2 Abs. 1 ist die Abfüllung in selbst mitgebrachte Behältnisse ausgenommen.
- \end{lawparagraph}
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- \begin{lawparagraph}[Freies Wasser]
- \item Jeder Bürgerin muss freier Zugang zu Trinkwasser, abfüllbar in selbst mitgebrachte
- Behältnisse, gewährt werden.
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- \end{document}
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