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- \begin{document}
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- \title{Verordnung zur Wirtschaftsordnung}
- \place{Ludwigsburg}
- \datum{18. Juni 2018}
- \edition{1}
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- \setcounter{secnumdepth}{5}
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- \mytitle
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- % OPTIONAL
- %\squarestyle
- % OR
- \parensstyle
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- \section{Rahmenverordnungen}
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- \begin{lawparagraph}[Schichten]
- \item Täglich sind zwei Arbeitsschichten mit jeweils drei Stunden festgelegt.
- \item Arbeitnehmerinnen arbeiten täglich entweder in der ersten Schicht oder in der
- zweiten Schicht.
- \item Von Abs. 2 ausgenommen sind Wahlbeamtinnen, Funktionärinnen und Betriebsleiterinnen.
- \end{lawparagraph}
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- \begin{lawparagraph}[Rahmenfinanzierung]
- \item Für die Finanzierung der Betriebe wird eine Gebühr von 10€ erhoben.
- \item Davon werden 4€ einbehalten und 6€ in G-Mark an die Bürgerinnen ausgezahlt.
- \item Am Ende des Projekts erhalten alle Bürgerinnen maximal wieder 10€.
- \end{lawparagraph}
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- \section{Betriebe}
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- \begin{lawparagraph}[Betriebskredite]
- \item Betriebe müssen vor Beginn der Zeit einen Wirtschaftsplan vorlegen, der die genauen
- Einnahmen und Ausgaben vorrausplant.
- \item Nach Ermessen des Wirtschaftsministeriums werden den Betrieben unter Berücksichtigung
- des vorgelegten Wirtschaftsplans Kredite gewährleistet, die zum Ende der Zeit zurückgezahlt
- werden.
- \end{lawparagraph}
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- \begin{lawparagraph}[Rücktausch von G-Mark in Euro]
- \item Der Rücktausch von G-Mark in Euro ist nicht möglich.
- \item Von Abs. 1 ist die Finanzierung neuer Importe der Betriebe ausgenommen.
- \end{lawparagraph}
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- \begin{lawparagraph}[Umsatzsteuer]
- \item Auf Umsätze wird eine Umsatzsteuer von 25\% an den Staat abgeführt.
- \item Von Abs. 1 ist der Zwischenhandel ausgenommen.
- \item Für die korrekte Abführung der Steuer ist die Betriebsleitung zuständig.
- \item Zuwiderhandlungen gegen Abs. 1 und 3 regelt das Strafgesetzbuch.
- \end{lawparagraph}
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- \begin{lawparagraph}[Währung]
- \item Die Staatswährung heißt G-Mark.
- \item Es besteht eine feste Kopplung der G-Mark an die Währung des Nachbarlands, Euro, von 10:1.
- \end{lawparagraph}
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- \begin{lawparagraph}[Mindestlohn]
- \item Jede Bürgerin muss mit mindestens 15 G-Mark pro abgeleistete Stunde entlohnt werden.
- \item Bei anteilig geleisteten Stunden gilt der Mindestlohn entsprechend Abs. 1 anteilsmäßig.
- \item Für die Einhaltung des Mindestlohns ist die Betriebsleitung zuständig.
- \item Zuwiderhandlungen gegen Abs. 1 - 3 regelt das Strafgesetzbuch.
- \end{lawparagraph}
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- \begin{lawparagraph}[Zoll und Visa]
- \item Ausländer müssen ein Visum beantragen.
- \item Dieses kostet für Erwachsene 10€, wobei 8€ gegen G-Mark getauscht und 2€ als Gebühr
- einbehalten werden.
- \item Kinder unter 14 Jahren zahlen 6€, wobei 5€ gegen G-Mark getauscht und 1€ als Gebühr
- einbehalten werden.
- \item Familien müssen nur die ersten zwei Kinder bezahlen.
- \item Für die korrekte Abführung der Visagebühren sind die Zollbeamtinnen verantwortlich.
- \end{lawparagraph}
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- \end{document}
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