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| \title{Informationsblatt der APB} | |||
| \place{Ludwigsburg} | |||
| \datum{13. November 2017} | |||
| \datum{17. November 2017} | |||
| \edition{1} | |||
| \setcounter{secnumdepth}{5} | |||
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| %\squarestyle | |||
| % OR | |||
| \parensstyle | |||
| \section{Ank\"{u}ndigungen} | |||
| \subsection*{Wichtige Termine} | |||
| \begin{enumerate} | |||
| \item[01.12.2017] \textbf{Er\"{o}ffnung der Parteienanmeldungen}\\Ab nun k\"{o}nnen Parteien gegr\"{u}ndet werden und Zulassung zur Wahl beantragt werden. | |||
| \item[22.12.2017] \textbf{Deadline:} Parteien m\"{u}ssen Vorraussetzungen erf\"{u}llt und sich zur Wahl angemeldet haben. | |||
| \item[22.12.2017] \textbf{Deadline:} Anmeldungen von Pr\"{a}sidentschaftskandidatinnen m\"{u}ssen abgegeben worden sein. | |||
| \item[08.01.2018] \textbf{Beginn des Wahlkampfes.} | |||
| \item[01.02.2018] \textbf{Wahltag} | |||
| \end{enumerate} | |||
| \section{Politische Bildung} | |||
| Das Bundesgesetzblatt beinhaltet auch immer FAQs zu neuen Gesetzen und der Funktionsweise der staatlichen Organe. | |||
| Das Informationsblatt beinhaltet auch immer FAQs zu neuen Gesetzen und der Funktionsweise der staatlichen Organe. | |||
| Fragen k\"{o}nnen gerne jederzeit an den Ausschuss f\"{u}r politische Bildung gesendet werden, diese werden so fr\"{u}h als m\"{o}gliche bearbeitet und in der n\"{a}chsten Ausgabe beantwortet. | |||
| \topic{Verfassung} | |||
| @@ -51,7 +59,7 @@ Es ist nun am Parlament, eine Parlamentspr\"{a}sidentin zu bestimmen und eine me | |||
| Das Datum f\"{u}r die Wahl ist noch nicht festgelegt, voraussichtlich zwischen Weihnachtsferien und Osterferien. Sie werden auf jeden Fall dar\"{u}ber informiert, wenn der Wahltermin beschlossen wurde. | |||
| \end{question} | |||
| \begin{question}{Wie gr\"{u}nde ich eine Partei?} | |||
| Damit eine Partei bei der Wahl zugelassen werden kann, muss sie mindestens \"{u}ber 10 Parteimitglieder und 20 Unterschriften verf\"{u}gen (siehe Artikel \ref{Wahlrecht}). Dies soll verhindern, dass es zu einer Flut von Parteigr\"{u}ndungen kommt. Wir empfehlen folgende Schritte, um erfolgreich bei der Wahl zugelassen zu werden: | |||
| Damit eine Partei bei der Wahl zugelassen werden kann, muss sie mindestens \"{u}ber 10 Parteimitglieder und 20 Unterschriften verf\"{u}gen (siehe Artikel 19 der Verfassung). Dies soll verhindern, dass es zu einer Flut von Parteigr\"{u}ndungen kommt. Wir empfehlen folgende Schritte, um erfolgreich bei der Wahl zugelassen zu werden: | |||
| \begin{enumerate} | |||
| \item \textbf{Festlegen der Parteigrunds\"{a}tze:}\\ Dieser Schritt ist notwendig, damit andere B\"{u}rgerinnen sich dazu entschlie{\ss}en k\"{o}nnen, der Partei beizutreten. Hier geht es nicht um ein konktretes Parteiprogramm, sondern um das Abstecken der Prinzipien, denen sich die Partei verordnet f\"{u}hlt. | |||
| \item \textbf{Parteimitglieder anwerben:}\\ Es ist wichtig, dass gerade junge Parteien schnell wachsen und sich Mitstreiter finden, die gemeinsam die Partei vorantreiben. Erst wenn man die gesetzliche Mindestgr\"{o}{\ss}e erreicht hat, empfiehlt es sich, sich detailliert mit Inhalten auseinanderzusetzen. | |||
| @@ -63,7 +71,7 @@ Es ist nun am Parlament, eine Parlamentspr\"{a}sidentin zu bestimmen und eine me | |||
| \end{question} | |||
| \begin{question}{Wie wird man Pr\"{a}sidentin?} | |||
| Um Pr\"{a}sidentin zu werden, muss man Unterschriften von 10 B\"{u}rgern vorweisen und am 01.06.2018 mindestens 12 Jahre alt sein (siehe Artikel \ref{Präsidentin}). Wenn beide Bedingungen erf\"{u}llt sind, reicht es, sich mit Nachweis beim Ausschuss f\"{u}r politische Bildung offiziell zu bewerben. Danach empfiehlt es sich, weiterhin Wahlwerbung zu betreiben. | |||
| Um Pr\"{a}sidentin zu werden, muss man Unterschriften von 10 B\"{u}rgern vorweisen und am 01.06.2018 mindestens 12 Jahre alt sein (siehe Artikel 20 der Verfassung). Wenn beide Bedingungen erf\"{u}llt sind, reicht es, sich mit Nachweis beim Ausschuss f\"{u}r politische Bildung offiziell zu bewerben. Danach empfiehlt es sich, weiterhin Wahlwerbung zu betreiben. | |||
| \end{question} | |||
| \section{Impressum} | |||