| @@ -36,63 +36,51 @@ Die Urteilsbegründung muss öffentlich vorliegen. | |||
| Abgeordnete sind nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und lediglich ihrem Gewissen unterworfen. | |||
| Alle Abgeordneten des Parlaments haben eine Amtsimmunität, dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen. Die Immunität kann jedoch jederzeit vom Verfassungsgericht aufgehoben werden. | |||
| Dem Parlament sitzt ein Parlamentspräsident vor, der kein Stimmrecht hat, die Diskussionen leitet und darauf achtet, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird. Er wird von dem gesamten Parlament gewählt und ist eine Legislaturperiode im Amt. | |||
| _Vorschlag: Der Parlamentspräsident wird aus dem Kreis der Abgeordneten benannt, d.h. er ist auch stimmberechtigt (siehe | |||
| Bundestagspräsident BRD_ | |||
| Alle Abgeordneten des Parlaments haben eine Amtsimmunität, welche jedoch jederzeit vom Verfassungsgericht aufgehoben werden kann. | |||
| Dem Parlament sitzt ein Parlamentspräsident vor, der kein Stimmrecht hat, die Diskussionen leitet und darauf achtet, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird. Er wird von dem gesamten Parlament gewählt und ist eine Legislaturperiode im Amt. Im Falle einer Stimmgleichheit hat der Parlamentsprasident eine Stimme und ist die entscheidende Kraft. | |||
| Dem Parlament sitzt ein Parlamentspräsident vor, der aus dem Kreis der Abgeordneten benannt wird, die Diskussionen leitet und darauf achtet, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird. Er wird von dem gesamten Parlament gewählt und ist eine Legislaturperiode im Amt. | |||
| Ein Gesetzesvorschlag, den 5 Abgeordnete gemeinsam einbringen, muss im Plenum diskutiert und am Ende darüber abgestimmt werden. | |||
| Der Parlamentsprasident legt die Tagesordnung und die Reihenfolge, in der ausstehende Gesetzesvorschläge bearbeitet werden mussen, fest. _Dadurch kann die Opposition das Parlament nicht zur Unfahigkeit treiben, in dem 8000000000000 Gesetzesvorschläge eingebracht werden, die nach einander abgelehnt werden mussen (-> Polen)_ | |||
| Die Sitzungen des Parlaments sind öffentlich. | |||
| Gesetzesvorschläge werden mit einer einfachen Mehrheit beschieden. | |||
| Der Bundestag kann die Anwesenheit aller Mitglieder der Regierung verlangen. | |||
| _Frage: Sind Ausschüsse sinnvoll? Wenn ja wie groß? Experten dabei?_ | |||
| ## 4. Exekutive | |||
| ## 6. Exekutive | |||
| ### Präsident | |||
| Das Staatsoberhaupt ist der Präsident. Dieser wird *direkt* von allen Stimmberechtigten gewählt. Dabei wird der | |||
| Kandidat mit der relativen Mehrheit gewählt (_Alternativ: Absolute Mehrheit, im Zweifel zweiter Wahlgang mit Stichwahl -> aufwändig_). | |||
| Er kann das Parlament auf Vorschlag des Bundeskanzlers auflösen. | |||
| ### Kanzler | |||
| Der Kanzler leitet das Kabinett und sitzt diesem vor. Ihm obliegt die Richtlinenkompetenz und er trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag. | |||
| Im Verteidigungsfall besitzt der Kanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. | |||
| Im Verteidigungsfall besitzt der Kanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. _Verteidigungsfall irrelevant_ | |||
| Er ernennt einen Stellvertreter. | |||
| ### Kabinett | |||
| Das Kabinett besteht aus den Ministern. Diese werden vom Kanzler vorgeschlagen und durch den Präsidenten ernannt. Sie müssen | |||
| Das Kabinett besteht aus den Ministern (Innenminister, Außenminister, Wirtschatfsminister, Arbeitsminister und Kultusminister). Diese werden vom Kanzler vorgeschlagen und durch den Präsidenten ernannt. Sie müssen | |||
| nicht Teil des gewählten Parlaments sein. | |||
| Innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbstständig und | |||
| unter eigener Verantwortung. | |||
| Die Maximalgröße pro Ministerium beträgt 6 Mitarbeiter (5 Beamte, 1 Minister). | |||
| ## 5. Verfassung | |||
| Artikel 1 bis 20 werden aus dem deutschen GG übernommen. | |||
| Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. | |||
| ## 6. Exekutive | |||
| Die Regierung wird von einer mehrheitsfahigen Koalition aus Parteien gebildet und besteht aus Kanzler, Innenminister, Außenminister, Wirtschatfsminister, Arbeitsminister und Kultusminister. Jedem der Ministerium werden mindestens 4 weitere Vollzeitstellen finanziert. Minister und Kanzler müssen nicht teil des Parlaments sein, dürfen jedoch immer an Sitzungen (ohne Stimmrecht) teilnehmen, mit den gleichen Redezeiten wie andere Abgeordnete. | |||
| ### Staatsanwaltschaft | |||
| Der Staatsanwalt gehört nicht zur Regierung und wird nicht von den Parteien gestellt, sondern von dem Parlament gewählt. | |||
| ### Polizei | |||
| Das Parlament bestimmt einen Chef der Polizei. Dieser untersteht nicht dem Innenministerium, sondern ist eine unabhängige Instanz der Exekutive. | |||
| ## 7. Änderung der Verfassung | |||
| Verfassungsänderungen müssen von einer 2/3 Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung bestatigt werden. | |||
| Bei trivialen Verfassungsänderungen kann diese mit einer 3/4 Mehrheit des Parlaments und Zustimmung des Verfassungsgericht geändert werden. | |||