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\begin{document}
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\title{Verordnung zur Wirtschaftsordnung}
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\place{Ludwigsburg}
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\datum{18. Juni 2018}
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\edition{1}
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\setcounter{secnumdepth}{5}
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\mytitle
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% OPTIONAL
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%\squarestyle
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% OR
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\parensstyle
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\section{Rahmenverordnungen}
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\begin{lawparagraph}[Schichten]
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\item Täglich sind zwei Arbeitsschichten mit jeweils drei Stunden festgelegt.
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\item Arbeitnehmerinnen arbeiten täglich entweder in der ersten Schicht oder in der
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zweiten Schicht.
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\item Von Abs. 2 ausgenommen sind Wahlbeamtinnen, Funktionärinnen und Betriebsleiterinnen.
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\end{lawparagraph}
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\begin{lawparagraph}[Rahmenfinanzierung]
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\item Für die Finanzierung der Betriebe wird eine Gebühr von 10€ erhoben.
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\item Davon werden 4€ einbehalten und 6€ in G-Mark an die Bürgerinnen ausgezahlt.
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\item Am Ende des Projekts erhalten alle Bürgerinnen maximal wieder 10€.
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\end{lawparagraph}
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\section{Betriebe}
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\begin{lawparagraph}[Betriebskredite]
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\item Betriebe müssen vor Beginn der Zeit einen Wirtschaftsplan vorlegen, der die genauen
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Einnahmen und Ausgaben vorrausplant.
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\item Nach Ermessen des Wirtschaftsministeriums werden den Betrieben unter Berücksichtigung
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des vorgelegten Wirtschaftsplans Kredite gewährleistet, die zum Ende der Zeit zurückgezahlt
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werden.
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\end{lawparagraph}
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\begin{lawparagraph}[Rücktausch von G-Mark in Euro]
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\item Der Rücktausch von G-Mark in Euro ist nicht möglich.
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\item Von Abs. 1 ist die Finanzierung neuer Importe der Betriebe ausgenommen.
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\end{lawparagraph}
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\begin{lawparagraph}[Umsatzsteuer]
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\item Auf Umsätze wird eine Umsatzsteuer von 25\% an den Staat abgeführt.
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\item Von Abs. 1 ist der Zwischenhandel ausgenommen.
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\item Für die korrekte Abführung der Steuer ist die Betriebsleitung zuständig.
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\item Zuwiderhandlungen gegen Abs. 1 und 3 regelt das Strafgesetzbuch.
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\end{lawparagraph}
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\begin{lawparagraph}[Währung]
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\item Die Staatswährung heißt G-Mark.
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\item Es besteht eine feste Kopplung der G-Mark an die Währung des Nachbarlands, Euro, von 10:1.
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\end{lawparagraph}
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\begin{lawparagraph}[Mindestlohn]
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\item Jede Bürgerin muss mit mindestens 15 G-Mark pro Stunde entlohnt werden.
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\item Für die Einhaltung des Mindestlohns ist die Betriebsleitung zuständig.
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\item Zuwiderhandlungen gegen Abs. 1 und 2 regelt das Strafgesetzbuch.
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\end{lawparagraph}
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\begin{lawparagraph}[Zoll und Visa]
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\item Ausländer müssen ein Visum beantragen.
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\item Dieses kostet für Erwachsene 10€, wobei 8€ gegen G-Mark getauscht und 2€ als Gebühr
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einbehalten werden.
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\item Kinder unter 14 Jahren zahlen 6€, wobei 5€ gegen G-Mark getauscht und 1€ als Gebühr
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einbehalten werden.
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\item Familien müssen nur die ersten zwei Kinder bezahlen.
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\item Für die korrekte Abführung der Visagebühren sind die Zollbeamtinnen verantwortlich.
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\end{lawparagraph}
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\end{document}
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Reference in New Issue
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