| @@ -203,6 +203,14 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul | |||||
| \item Die Maximalgröße pro Ministerium beträgt 4 Mitarbeiterinnen (3 Beamtinnen, 1 Ministerin). | \item Die Maximalgröße pro Ministerium beträgt 4 Mitarbeiterinnen (3 Beamtinnen, 1 Ministerin). | ||||
| \end{article} | \end{article} | ||||
| \begin{article}[Konstruktives Misstrauensvotum] | |||||
| \item Mit einer 2/3 Mehrheit kann das Parlament unter Nennung einer neuen Kanzlerkandidatin | |||||
| der Kanzlerin das Misstrauen aussprechen. | |||||
| \item Im Misstrauensfall wird die Kanzlerin und die Regierung ihrer Geschäfte enthoben. | |||||
| \item Neue Kanzlerin wird die in Abs. 1 genannte Kandidatin, die daraufhin ihre neue Regierung | |||||
| der Präsidentin vorschlägt. | |||||
| \end{article} | |||||
| \begin{article}[Staatsanwaltschaft] | \begin{article}[Staatsanwaltschaft] | ||||
| \item Die Staatsanwaltschaft untersteht nicht der Regierung und wird nicht von den Parteien gestellt, sondern von dem Parlament per Mehrheitsbeschluss gewählt. | \item Die Staatsanwaltschaft untersteht nicht der Regierung und wird nicht von den Parteien gestellt, sondern von dem Parlament per Mehrheitsbeschluss gewählt. | ||||
| \item Die Saatsanwaltschaft ist der Dreh- und Angelpunkt des Strafverfahrens. Sie hat beim Verdacht von Straftaten i. d. R. von Amts wegen nach dem Legalitätsprinzip einzuschreiten; sie hat Anzeigen von Straftaten entgegenzunehmen und mit der Polizei, die Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft ist, oder den Gerichten den Sachverhalt zu untersuchen. | \item Die Saatsanwaltschaft ist der Dreh- und Angelpunkt des Strafverfahrens. Sie hat beim Verdacht von Straftaten i. d. R. von Amts wegen nach dem Legalitätsprinzip einzuschreiten; sie hat Anzeigen von Straftaten entgegenzunehmen und mit der Polizei, die Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft ist, oder den Gerichten den Sachverhalt zu untersuchen. | ||||
| @@ -257,7 +265,6 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul | |||||
| \item Im Extremfall kann dem Einzelnen das Stimmrecht entzogen werden, wenn er nachweislich den Staat als solchen stürzen will. | \item Im Extremfall kann dem Einzelnen das Stimmrecht entzogen werden, wenn er nachweislich den Staat als solchen stürzen will. | ||||
| \item Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit , das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Verfassungsgericht ausgesprochen. | \item Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit , das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Verfassungsgericht ausgesprochen. | ||||
| \end{article} | \end{article} | ||||
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| \section{Impressum} | \section{Impressum} | ||||
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