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| \begin{document} | \begin{document} | ||||
| \title{Verfassung der Republik Goethopia} | |||||
| \title{Verfassung Goethopias} | |||||
| \place{Ludwigsburg} | \place{Ludwigsburg} | ||||
| \datum{13. November 2017} | |||||
| \datum{17. November 2017} | |||||
| \edition{1} | \edition{1} | ||||
| \setcounter{secnumdepth}{5} | \setcounter{secnumdepth}{5} | ||||
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| % OR | % OR | ||||
| \parensstyle | \parensstyle | ||||
| \section{Die Verfassung} | |||||
| \section{Verfassung von Goethopia} | |||||
| \segmentoflaw{Präambel} | \segmentoflaw{Präambel} | ||||
| Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schule-als-Staat Komitee verabschiedet und tritt hiermit in Kraft. Vorgesehen sind weitere Anpassungen der Verfassung durch ein sich in Zukunft konstituierendes Parlament, die auch \"{u}ber diesen Weg ver\"{o}ffentlicht werden.\\ | Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schule-als-Staat Komitee verabschiedet und tritt hiermit in Kraft. Vorgesehen sind weitere Anpassungen der Verfassung durch ein sich in Zukunft konstituierendes Parlament, die auch \"{u}ber diesen Weg ver\"{o}ffentlicht werden.\\ | ||||
| @@ -139,12 +140,11 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul | |||||
| \item Alle Staatsbürgerinnen sind wahlberechtigt. | \item Alle Staatsbürgerinnen sind wahlberechtigt. | ||||
| \item Absatz 1 kann durch Artikel 35 der Verfassung für Einzelfälle außer Kraft gesetzt werden. | \item Absatz 1 kann durch Artikel 35 der Verfassung für Einzelfälle außer Kraft gesetzt werden. | ||||
| \item Wahlberechtigte wählen Parteien, keine Einzelpersonen. | \item Wahlberechtigte wählen Parteien, keine Einzelpersonen. | ||||
| \item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten. Dabei muss mindestens ein Parteimitglied aus den Klassenstufen 5-7, ein weiteres Parteimitglied aus den Klassenstufen 8-9 und ein drittes Parteimitglied aus den Klasseunstufen 10-12 kommen. Des Weiteren herrscht das Ausschlie{\ss}lichkeitsprinzip. Jede Sch\"{u}lerin kann nur in einer Partei Mitglied sein. | |||||
| \item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten. | |||||
| \item Die Anzahl der Parlaments-Abgeordneten (31, davon 1 Parlamentspräsidentin) wird nun verhältnismäßig unter den gewählten Parteien verteilt, die mindestens 5\% der abgegebenen Stimmen erreicht haben. | \item Die Anzahl der Parlaments-Abgeordneten (31, davon 1 Parlamentspräsidentin) wird nun verhältnismäßig unter den gewählten Parteien verteilt, die mindestens 5\% der abgegebenen Stimmen erreicht haben. | ||||
| \item Parteien haben vor der Wahl Listen offenzulegen, aus denen sich erschließt, welche Abgeordnete in welcher Reihenfolge in das Parlament einziehen. | \item Parteien haben vor der Wahl Listen offenzulegen, aus denen sich erschließt, welche Abgeordnete in welcher Reihenfolge in das Parlament einziehen. | ||||
| \end{article} | \end{article} | ||||
| \begin{article}[Präsidentin] | \begin{article}[Präsidentin] | ||||
| \item Das repräsentative Staatsoberhaupt Goethopias ist die Präsidentin. | \item Das repräsentative Staatsoberhaupt Goethopias ist die Präsidentin. | ||||
| \item Die Präsidentin übernimmt keine Verantwortung für das Handeln der Regierung. | \item Die Präsidentin übernimmt keine Verantwortung für das Handeln der Regierung. | ||||
| @@ -255,7 +255,13 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul | |||||
| \item Im Extremfall kann dem Einzelnen das Stimmrecht entzogen werden, wenn er nachweislich den Staat als solchen stürzen will. | \item Im Extremfall kann dem Einzelnen das Stimmrecht entzogen werden, wenn er nachweislich den Staat als solchen stürzen will. | ||||
| \item Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit , das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Verfassungsgericht ausgesprochen. | \item Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit , das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Verfassungsgericht ausgesprochen. | ||||
| \end{article} | \end{article} | ||||
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| \section{Impressum} | \section{Impressum} | ||||
| Agentur f\"{u}r politische Bildung, stellvertretend Christian Merten und Nils Hebach. | |||||
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| \includegraphics[width=\textwidth]{apb_icon.png} | |||||
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| stellvertretend Christian Merten und Nils Hebach. | |||||
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| \end{document} | \end{document} | ||||