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@@ -139,11 +139,12 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul |
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\item Alle Staatsbürgerinnen sind wahlberechtigt. |
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\item Absatz 1 kann durch Artikel 35 der Verfassung für Einzelfälle außer Kraft gesetzt werden. |
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\item Wahlberechtigte wählen Parteien, keine Einzelpersonen. |
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\item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten. |
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\item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten. Dabei muss mindestens ein Parteimitglied aus den Klassenstufen 5-7, ein weiteres Parteimitglied aus den Klassenstufen 8-9 und ein drittes Parteimitglied aus den Klasseunstufen 10-12 kommen. Des Weiteren herrscht das Ausschlie{\ss}lichkeitsprinzip. Jede Sch\"{u}lerin kann nur in einer Partei Mitglied sein. |
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\item Die Anzahl der Parlaments-Abgeordneten (31, davon 1 Parlamentspräsidentin) wird nun verhältnismäßig unter den gewählten Parteien verteilt, die mindestens 5\% der abgegebenen Stimmen erreicht haben. |
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\item Parteien haben vor der Wahl Listen offenzulegen, aus denen sich erschließt, welche Abgeordnete in welcher Reihenfolge in das Parlament einziehen. |
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\end{article} |
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\begin{article}[Präsidentin] |
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\item Das repräsentative Staatsoberhaupt Goethopias ist die Präsidentin. |
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\item Die Präsidentin übernimmt keine Verantwortung für das Handeln der Regierung. |
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