Update verfassung.tex
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\begin{document}
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\title{Verfassung der Republik Goethopia}
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\title{Verfassung Goethopias}
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\place{Ludwigsburg}
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\datum{13. November 2017}
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\datum{17. November 2017}
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\edition{1}
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\setcounter{secnumdepth}{5}
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% OR
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\parensstyle
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\section{Die Verfassung}
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\section{Verfassung von Goethopia}
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\segmentoflaw{Präambel}
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Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schule-als-Staat Komitee verabschiedet und tritt hiermit in Kraft. Vorgesehen sind weitere Anpassungen der Verfassung durch ein sich in Zukunft konstituierendes Parlament, die auch \"{u}ber diesen Weg ver\"{o}ffentlicht werden.\\
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@@ -139,12 +140,11 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul
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\item Alle Staatsbürgerinnen sind wahlberechtigt.
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\item Absatz 1 kann durch Artikel 35 der Verfassung für Einzelfälle außer Kraft gesetzt werden.
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\item Wahlberechtigte wählen Parteien, keine Einzelpersonen.
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\item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten. Dabei muss mindestens ein Parteimitglied aus den Klassenstufen 5-7, ein weiteres Parteimitglied aus den Klassenstufen 8-9 und ein drittes Parteimitglied aus den Klasseunstufen 10-12 kommen. Des Weiteren herrscht das Ausschlie{\ss}lichkeitsprinzip. Jede Sch\"{u}lerin kann nur in einer Partei Mitglied sein.
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\item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten.
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\item Die Anzahl der Parlaments-Abgeordneten (31, davon 1 Parlamentspräsidentin) wird nun verhältnismäßig unter den gewählten Parteien verteilt, die mindestens 5\% der abgegebenen Stimmen erreicht haben.
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\item Parteien haben vor der Wahl Listen offenzulegen, aus denen sich erschließt, welche Abgeordnete in welcher Reihenfolge in das Parlament einziehen.
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\end{article}
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\begin{article}[Präsidentin]
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\item Das repräsentative Staatsoberhaupt Goethopias ist die Präsidentin.
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\item Die Präsidentin übernimmt keine Verantwortung für das Handeln der Regierung.
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@@ -255,7 +255,13 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul
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\item Im Extremfall kann dem Einzelnen das Stimmrecht entzogen werden, wenn er nachweislich den Staat als solchen stürzen will.
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\item Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit , das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Verfassungsgericht ausgesprochen.
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\end{article}
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\section{Impressum}
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Agentur f\"{u}r politische Bildung, stellvertretend Christian Merten und Nils Hebach.
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\begin{minipage}[t]{0.15\textwidth}
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\includegraphics[width=\textwidth]{apb_icon.png}
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\end{minipage}
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\begin{minipage}[t]{0.15\textwidth}
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stellvertretend Christian Merten und Nils Hebach.
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\end{minipage}
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\end{document}
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Reference in New Issue
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