Update geschaeftsordnung.tex
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@@ -75,12 +75,19 @@ Wenn im Folgenden die weibliche Form verwendet wurde, so ist die m\"{a}nnliche F
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\item Schließung der Sitzung
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\end{enumerate}
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\item Bei Verstoß gegen die Geschäftsordnung oder bei Störung des Sitzungsablaufs kann die
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Parlamentspräsidentin Rügen gegen einzelne Abgeordnete ausprechen. Bei der zweite Rüge
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in einer Sitzung muss die Abgeordnete den Saal verlassen, darf aber weiterhin abstimmen.
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Parlamentspräsidentin Rügen gegen einzelne Abgeordnete ausprechen. Nach Ermessen der Parlamentspr\"{a}sidentin
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wird die Abgeordnete aus der Sitzung entfernt. Bei spätestens der zweite Rüge
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innerhalb einer Sitzung muss die Abgeordnete den Saal verlassen, darf aber weiterhin abstimmen.
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\item Bis zur Wahl der Parlamentspräsidentin oder im Falle ihrer Abwesenheit wird diese durch
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die Präsidentin vertreten.
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\end{article}
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\begin{article}[Redezeiten]
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\item Die einer Fraktion maximal zustehende Redezeit ergiebt sich aus der Anzahl der Abgeordneten, die sie stellt.
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\item Diese Gesamtredezeit kann nun auf beliebig viele Abgeordnete aufgeteilt werden.
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\item Empfohlen ist eine Redezeit von 2 Minuten f\"{u}r jeden Abgeordneten, der Wert liegt allerdings im Ermessen der Parlamentspr\"{a}sidentin.
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\end{article}
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\begin{article}[Einladung]
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\item Die Einladung zur Parlamentssitzung erfolgt über mindestens einen der folgenden
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Informationswege:
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