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Update geschaeftsordnung.tex

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\item Schließung der Sitzung
\end{enumerate}
\item Bei Verstoß gegen die Geschäftsordnung oder bei Störung des Sitzungsablaufs kann die
Parlamentspräsidentin Rügen gegen einzelne Abgeordnete ausprechen. Bei der zweite Rüge
in einer Sitzung muss die Abgeordnete den Saal verlassen, darf aber weiterhin abstimmen.
Parlamentspräsidentin Rügen gegen einzelne Abgeordnete ausprechen. Nach Ermessen der Parlamentspr\"{a}sidentin
wird die Abgeordnete aus der Sitzung entfernt. Bei spätestens der zweite Rüge
innerhalb einer Sitzung muss die Abgeordnete den Saal verlassen, darf aber weiterhin abstimmen.
\item Bis zur Wahl der Parlamentspräsidentin oder im Falle ihrer Abwesenheit wird diese durch
die Präsidentin vertreten.
\end{article}

\begin{article}[Redezeiten]
\item Die einer Fraktion maximal zustehende Redezeit ergiebt sich aus der Anzahl der Abgeordneten, die sie stellt.
\item Diese Gesamtredezeit kann nun auf beliebig viele Abgeordnete aufgeteilt werden.
\item Empfohlen ist eine Redezeit von 2 Minuten f\"{u}r jeden Abgeordneten, der Wert liegt allerdings im Ermessen der Parlamentspr\"{a}sidentin.
\end{article}
\begin{article}[Einladung]
\item Die Einladung zur Parlamentssitzung erfolgt über mindestens einen der folgenden
Informationswege:


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