| @@ -75,12 +75,19 @@ Wenn im Folgenden die weibliche Form verwendet wurde, so ist die m\"{a}nnliche F | |||||
| \item Schließung der Sitzung | \item Schließung der Sitzung | ||||
| \end{enumerate} | \end{enumerate} | ||||
| \item Bei Verstoß gegen die Geschäftsordnung oder bei Störung des Sitzungsablaufs kann die | \item Bei Verstoß gegen die Geschäftsordnung oder bei Störung des Sitzungsablaufs kann die | ||||
| Parlamentspräsidentin Rügen gegen einzelne Abgeordnete ausprechen. Bei der zweite Rüge | |||||
| in einer Sitzung muss die Abgeordnete den Saal verlassen, darf aber weiterhin abstimmen. | |||||
| Parlamentspräsidentin Rügen gegen einzelne Abgeordnete ausprechen. Nach Ermessen der Parlamentspr\"{a}sidentin | |||||
| wird die Abgeordnete aus der Sitzung entfernt. Bei spätestens der zweite Rüge | |||||
| innerhalb einer Sitzung muss die Abgeordnete den Saal verlassen, darf aber weiterhin abstimmen. | |||||
| \item Bis zur Wahl der Parlamentspräsidentin oder im Falle ihrer Abwesenheit wird diese durch | \item Bis zur Wahl der Parlamentspräsidentin oder im Falle ihrer Abwesenheit wird diese durch | ||||
| die Präsidentin vertreten. | die Präsidentin vertreten. | ||||
| \end{article} | \end{article} | ||||
| \begin{article}[Redezeiten] | |||||
| \item Die einer Fraktion maximal zustehende Redezeit ergiebt sich aus der Anzahl der Abgeordneten, die sie stellt. | |||||
| \item Diese Gesamtredezeit kann nun auf beliebig viele Abgeordnete aufgeteilt werden. | |||||
| \item Empfohlen ist eine Redezeit von 2 Minuten f\"{u}r jeden Abgeordneten, der Wert liegt allerdings im Ermessen der Parlamentspr\"{a}sidentin. | |||||
| \end{article} | |||||
| \begin{article}[Einladung] | \begin{article}[Einladung] | ||||
| \item Die Einladung zur Parlamentssitzung erfolgt über mindestens einen der folgenden | \item Die Einladung zur Parlamentssitzung erfolgt über mindestens einen der folgenden | ||||
| Informationswege: | Informationswege: | ||||