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sitzzahl flexibel zwischen 27 und 35 sitzen

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@@ -142,6 +142,8 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul
\item Wahlberechtigte wählen Parteien, keine Einzelpersonen.
\item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten. Es gilt das Ausschlie{\ss}lichkeitsprinzip, das hei{\ss}t eine B\"{u}rgerin darf nur Mitglied bei einer Partei sein. Von den 10 ben\"{o}tigten Parteimitgliedern muss mindestens ein Mitglied aus den Klassenstufen 5-7, ein weiteres Mitglied aus den Klassenstufen 8-9 und ein drittes Mitglied aus den Klassenstufen 10-12 kommen.
\item Die Anzahl der Parlaments-Abgeordneten (31, davon 1 Parlamentspräsidentin) wird nun verhältnismäßig unter den gewählten Parteien verteilt, die mindestens 5\% der abgegebenen Stimmen erreicht haben.
\item Um die Wahlergebnisse optimal abzubilden, kann die Parlamentsgröße auf mindestens 27 bzw.
maximal 35 Sitze verändert werden.
\item Parteien haben vor der Wahl Listen offenzulegen, aus denen sich erschließt, welche Abgeordnete in welcher Reihenfolge in das Parlament einziehen.
\end{article}



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