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@@ -142,6 +142,8 @@ Die vorliegende Verfassung wurde am 06. November 2017 mehrheitlich von dem Schul |
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\item Wahlberechtigte wählen Parteien, keine Einzelpersonen. |
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\item Eine Partei muss mindestens 10 Mitglieder und 20 Unterschriften vorweisen können, um zur Wahl anzutreten. Es gilt das Ausschlie{\ss}lichkeitsprinzip, das hei{\ss}t eine B\"{u}rgerin darf nur Mitglied bei einer Partei sein. Von den 10 ben\"{o}tigten Parteimitgliedern muss mindestens ein Mitglied aus den Klassenstufen 5-7, ein weiteres Mitglied aus den Klassenstufen 8-9 und ein drittes Mitglied aus den Klassenstufen 10-12 kommen. |
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\item Die Anzahl der Parlaments-Abgeordneten (31, davon 1 Parlamentspräsidentin) wird nun verhältnismäßig unter den gewählten Parteien verteilt, die mindestens 5\% der abgegebenen Stimmen erreicht haben. |
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\item Um die Wahlergebnisse optimal abzubilden, kann die Parlamentsgröße auf mindestens 27 bzw. |
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maximal 35 Sitze verändert werden. |
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\item Parteien haben vor der Wahl Listen offenzulegen, aus denen sich erschließt, welche Abgeordnete in welcher Reihenfolge in das Parlament einziehen. |
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\end{article} |
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